Republik Litauen
Installation von Ladestationen für private Elektrofahrzeuge
Das Projekt, initiiert vom Energieministerium der Republik Litauen, wird im Rahmen des Programms "Neue Generation Litauen" als Teil des Entwurfsplans zur wirtschaftlichen Erholung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit umgesetzt. Es wird durch das Instrument der Europäischen Union zur wirtschaftlichen Erholung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit "NextGenerationEU" finanziert (mit einem zusätzlichen nationalen Budgetzuschuss in Höhe von 389.951,31 €). Besuchen Sie die Website der litauischen Energieagentur: Litauische Energieagentur.
Ziel: Gerichtet auf die Behebung des Mangels an privaten Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge durch die Finanzierung der Installation von Standard- und Mittelleistungsladestationen in der Nähe von Einzelwohnungen und Wohnungen. Darüber hinaus zielt dieses Gemeinschaftsprojekt darauf ab, Bedingungen für Bewohner zu schaffen, ihre Elektrofahrzeuge an ihren Arbeitsplätzen zu laden. Weitere Informationen zur Installation privater Ladestationen für Elektrofahrzeuge finden Sie unter: Installation privater Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
Installationsorte: Kauf und Installation (oder rechtliches Leasing) neuer privater Elektrofahrzeug-Ladepunkte, d.h. der Kauf einer oder mehrerer Ladestationen oder Stationen mit einem oder mehreren Zugangspunkten in Einzelwohnungen, Gärten; Innenhöfen von Wohngebäuden, Parkplätzen und Garagen; Beleuchtungsinfrastruktur; Arbeitsplätze (Unternehmen, Institutionen, Organisationen).
Durchführungszeitraum: 44 Monate (September 2022 - März 2026); Aktueller Stand: Der Kauf und die Installation der Geräte darf nicht früher als am 1. April 2023 erfolgen.
Subventionsmenge: 53.200 (Anzahl der installierten und in Betrieb genommenen privaten Elektrofahrzeug-Ladesäulen in Einzelwohnungen und Gärten)
Gesamtbudget für Subventionen: €44.942.457,71 (Mittel aus dem Plan für die Wirtschaftswiederbelebung und den Aufbau von Resilienz der nächsten Generation in Litauen)
Leistungs- und Mengenanforderungen: Mehrere Installationen zulässig, bis zu 22 kW für natürliche Personen und bis zu 44 kW für juristische Personen.
Dynamisches Lastverteilung: Optional für natürliche Personen, obligatorisch für juristische Personen.
Weitere Anforderungen: Das Equipment muss neu und unbenutzt sein und gegen Schock, Wasser und Staub geschützt sein.